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Mit dem erfolgreichen Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ hat ein überwältigender Anteil der Bevölkerung für mehr Natur- und Artenschutz gestimmt. Zahlreiche Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck waren hier ganz vorne mit dabei. Was hat sich seitdem getan? Das wollten wir im Juli 2020 herausfinden und haben unter dem Hashtag #artenvielfaltffb die schönsten Blühflächen in der Region gesucht.
23 Beispiele für Blühflächen aus 16 Gemeinden haben uns erreicht – auf öffentlichen Flächen, zum Beispiel in Moorenweis, Gernlinden, Germering, Adelshofen, Puchheim, Eichenau oder Mammendorf, blüht es ebenso wie in privaten Gärten und auf Balkonen. Selbst in der kalten Jahreszeit sind so manche „wilde Ecken“ stehen geblieben – ganz im Sinn der Artenvielfalt, denn dort können Eier und Larven der nächsten Insektengeneration überwintern. Die Sommer- und Herbsteindrücke der Blühflächen haben wir hier zusammengefasst und geben noch fünf Tipps für eine nachhaltige Insektenhilfe. Wir danken allen ganz herzlich, die bei unserer Aktion #artenvielfaltffb mitgemacht haben.
Die Flächen sind genauso vielfältig wie die farbenprächtigen Blumen und Kräuter. In der Region finden sich Blühwiesen von 3.000 m2 ebenso wie Straßenbegleitgrün, Lavendelfelder, Blühstreifen auf kleinen Gemeindeflächen oder an Schulen und Seniorenresidenzen, „Wildwuchs“ an Fußwegen, kleine Blumenstreifen an Garagenwänden, nicht gemähte Wiesen sowie private naturnahe Gärten und Balkone oder eine Buchweizenweide. Mit dem Verblühen ist der Nutzen der Flächen aber nicht vorbei. Fünf Tipps des LBV zeigen, wie Blüh- und Brachestreifen nachhaltig zu erfolgreichen Artenrettern über den gesamten Lebenszyklus der Insekten werden.
Säen Sie eine Mischung aus einjährigen und mehrjährigen Pflanzen. Erstere blühen rasch und prächtig auf, letztere ernähren Insekten auch noch in den Folgejahren. Zudem sollten es möglichst einheimische Pflanzenarten sein. Übrigens: Bereits ab drei Quadratmeter eignet sich eine Fläche als Blühstreifen.
Hat sich auf einer Fläche von allein blühender „Wildwuchs“ angesät, ist auch dieser ein wertvoller Blühstreifen für die Artenvielfalt. Dazu zählen Wegesränder oder ähnliche Brachflächen sowie die im Artenschutzgesetz beschlossenen so wichtigen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen. Diese „Trittsteine“ vernetzen Biotope untereinander und sind als Lebensraum für Vögel und Insekten enorm wichtig. Sie dürfen deshalb nicht bearbeitet oder gemulcht werden und sollten nur alle zwei bis drei Jahre in Teilabschnitten gemäht werden, um eine Verbuschung zu verhindern.
Insekten überdauern je nach Art den Winter fast immer als Ei, Raupe oder Puppe und das häufig an und in Pflanzenstängeln. Daher sollten die Blühstreifen im Herbst nicht durch Mähen, Mulchen, Entfernen der Pflanzen oder Umgraben zerstört werden. Die Regel: Mindestens ein Drittel der verblühten Pflanzen bleibt unberührt.
Ein Blühstreifen sollte möglichst spät im Herbst gemäht und das Mähgut entfernt werden. Das begünstigt seltene, für Bestäuber wichtige Blühpflanzen, die vor allem auf mageren Böden gut gedeihen. Bitte nicht Mulchen: Viele Insekten, Reptilien, Amphibien und andere Tiere werden beim Mulchen regelrecht zermahlen.
Der Mut zur Unordnung hilft dem Überleben der Insekten. Deshalb sollten Blühpflanzen überall, wo sie nicht stören oder die Sicht behindern, unberührt in den Winterschlaf gehen können.